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Schadensermittlungen

Verkehrsunfall und Rekonstruktion

Selbständiges Beweisverfahren § 485 ZPO

Selbständiges Beweisverfahren § 485 ZPO

Das selbständige Beweisverfahren (früher auch Beweissicherungsverfahren genannt) dient der Prozessbeschleunigung. Es ermöglicht eine relativ rasche Beweiserhebung.Vorteil hier: Es wird auch ohne anhängigen Rechtsstreit durchgeführt und erleichtert unter Umständen die außergerichtliche Einigung der Parteien und dient somit auch der Prozessökonomie.



Im selbständigen Beweisverfahren darf es nur um Tatsachenfeststellungen gehen.

Rechtliche Bewertungen werden und dürfen nicht hier nicht abgegeben werden. Das ist und bleibt Aufgabe der Gerichte. Allerdings lässt obergerichtliche Rechtsprechung die Ermittlung einer „technischen Verursachungsquote“ zu, wenn diese Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein kann.

Ziel des Verfahrens ist es den Zustand oder den Wert einer Sache zu dokumentieren sowie Ursachen eines Personen- oder Sachschadens oder eines Sachmangels zu ermitteln.
Ermittlungen mit dem zweiten Blick

Ermittlungen mit dem zweiten Blick

Wer schon einmal in die Situation kam, strittige Fragen eines Unfallgeschehens beantworten zu müssen ohne dabei auf Schadensersatzansprüche ganz oder auch teilweise zu verzichten, der benötigt die Arbeit unseres Sachverständigenbüro.

Mit forensischen Mitteln werden die Umstände eines Unfalls ermittelt und der Unfallhergang bis ins letzte Detail dargestellt.

Dadurch sind Sie als Betroffene in der Lage gegnüber gegnerischen Anwälten und Versicherungen sicher und angemessen zu argumentieren. Auch als Prozesshilfe in anhängenden Verfahren werden Unfallrekonstruktionen im zunehmender Anzahl zur Aufklärung herangezogen.



Sachmängelhaftung - Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens

In seinem Urteil vom 30.04.2014 (AzVIII ZR 275/13) hat der BGH die strittige Rechtsfrage nunmehr zu Gunsten der Käufer entschieden.

Ist zwischen den Kaufvertragsparteien streitig, ob die Kaufsache einen Sachmangel im Rechtssinne aufweist, und beauftragt der Käufer daraufhin einen Privatgutachter mit der Aufklärung der Mangelursache und der Verantwortlichkeit, war lange umstritten, ob der Käufer ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten zusteht. Die Klärung dieser Rechtsfrage war für Käufer vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Erstattung der Gutachterkosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs ein Verschulden des Verkäufers voraussetzt,dem Verkäufer aber ein Herstellerverschulden nicht zugerechnet werden kann.

Daher kann der Käufer zur Aufkärung der Ursachen und der Verantwortlichkeit eines Mangels die von ihm verauslagten Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens unabhängig davon vom Verkäufer erstattet verlangen, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat oder ob der Käufer anschließend tatsächlich Nacherfüllung oder MInderung verlangt.

Das gilt auch wenn der Verkäufer das Vorliegen eines Sachmangels bestreitet.


Fahrzeug- Gegenüberstellung

Fahrzeug- Gegenüberstellung

AG Wiesbaden spricht mit Urteil vom 28.7.2011 -92 C 7167/10 (82)- die Sachverständigenkosten für die Teilnahme an der Gegenüberstellung gegen die HUK-Coburg zu.

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